AGB

1.   Leistungsgegenstand

1.1 MW C plus Martin Weiss verpflichtet sich, den Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Auftrages individuell zu beraten und zu betreuen. Das Gleiche gilt für die Konzeption und Durchführung von Seminaren, Workshops und Vorträgen.

1.2 Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

 

2.   Vorträge, Workshops, Seminare

2.1 Die Inhalte, Ort und Umfang werden vor der Leistungserbringung auf die Wünsche des Auftraggebers abgestimmt.

 

3.   Sonstige Leistungen

3.1 MW C plus Martin Weiss steht den Auftraggebern im Rahmen des vereinbarten Auftrages vor Ort, per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von MW C plus Martin Weiss.

 

4.   Haftung

4.1 MW C plus Martin Weiss schließt gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 MW C plus Martin Weiss haftet nicht, über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus, für eine etwaige Nichterreichung des vom Auftraggebers mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.3 Nimmt der Auftraggeber die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von MW C plus vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. MW C plus übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.4 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung von MW C plus Martin Weiss, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Auftraggebers zu genügen.

 

5.   Zahlungsbedingungen

5.1 Der Auftraggeber erhält von MW C plus Martin Weiss eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen zu zahlen ist. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

5.2 Sofern ein Angebot durch den Auftraggeber angenommen wird, werden unmittelbar 20 % der Auftragssumme (exklusive Reise- und Übernachtungskosten) als Abschlag fällig. Die weitere Abrechnung erfolgt wie im Angebot ausgewiesen.

5.2.1 Sofern ein Rahmenvertrag zustande kommt, erfolgt die Abrechnung der ersten 3 Beratungseinheiten im Voraus. Alle weiteren Beratungseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet.

5.3 Leistungen als Referent und Moderator werden im Voraus mit 30% des vereinbarten Honorars teilvergütet. Nach der Leistungserbringung erhält der Auftraggeber eine Rechnung über den Restbetrag.

5.4 Der Preis für eine Beratungseinheit als Sachverständiger liegt bei 325.-€/h zzgl. 19% MwSt. Dieser Preis schließt die Vor- und Nachbereitung der Beratung mit ein. Die Beratungseinheit wird in gerundete 15 Minuten Zeiteinheiten untergliedert. Die für KMU geltenden Konditionen werden gesondert vereinbart. 

5.5 Für Beratungsleistungen kann eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und MW C plus Martin Weiss geschlossen werden. Die Preise für Rahmenvertragskunden beginnen ab 250.- €/h zzgl. 19% MwSt.

5.6 Tätigkeiten als Referent oder Moderator sind individuell zu vereinbaren.

5.7 Die Fahrtkosten werden dem Auftraggeber mit 0,70 €/km in Rechnung gestellt.

5.7.1 Erfolgt die Anreise per Bahn, werden die unrabbatierten Reisekosten für die 1. Klasse in Rechnung gestellt.

5.7.2 Erfolgt die Anreise per Flugzeug, werden die Kosten der Economy-Class in Rechnung gestellt. Hinzu kommen ggf Kosten für Taxi oder Leihwagen.

5.8 Sofern Martin Weiss als Prozessberater des Förderprogrammes unternehmensWert:Mensch oder als Prozessbegleiter des INQA-Audits zukunftsfähige Unternehmenskultur auftritt, gelten die AGB und die Bestimmungen der jeweiligen Auftraggeber. Für zusätzliche Leistungen und Leistungen außerhalb des jeweiligen Programmumfanges gelten diese AGB.

5.9 MW C plus Martin Weiss behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

 

6.   Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Dienstleistung des Auftraggebers weitere Kosten (Eintrittsgelder, Raummieten etc.), so sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

 

7.   Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung zu einem Beratungstermin hat der Auftraggeber schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Beratung in voller Höhe berechnet.

7.2 Bei Absage einer Schulung / eines Workshops werden folgende Ausfallhonorare in Rechnung gestellt:
– bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin: 25 % des vereinbarten Honorares
– bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
– bis 3 Werktage vor einem vereinbarten Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
Neben den ausfallenden Honorarkosten werden dem Auftraggeber eventuell anfallende Stornokosten in Zusammenhang mit dem Termin in Rechnung gestellt.

7.2 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber ein gleichwertig qualifizierter Berater die Betreuung übernehmen.

 

8.   Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Absage durch MW C plus Martin Weiss können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Beratungseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

 

9.   Datenschutz

9.1 Die personen- und auftragsbezogenen Daten des Auftraggebers werden von MW C plus gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des Auftragsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Beratung gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

10. Geheimhaltung

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von MW C plus Martin Weiss Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2 MW C plus Martin Weiss hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung des Beratungsauftrages bekannt gewordenen Informationen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung des Auftrages hinaus. Dies gilt nicht für strafrechtlich relevante Inhalte.

 

11. Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Beratungseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3 Als Gerichtsstand wird Hannover vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(Stand: 01.12.2019)